Kostenerstattung
Sie erhalten eine Rechnung von wellcare und begleichen diese zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Kostenträger zur Erstattung ein.
Klare Stundensätze, nachvollziehbare Abrechnungswege und persönliche Unterstützung bei der Frage, welche Finanzierung grundsätzlich zu Ihrer Situation passt.

Keine versteckten Fahrtkosten: Der passende Abrechnungsweg wird vor Leistungsbeginn gemeinsam geklärt und schriftlich vereinbart.
Wählen Sie die Aussage, die Ihrer Situation am nächsten kommt. Die genauen Voraussetzungen erläutern wir Ihnen anschließend persönlich.
Entlastungsbetrag bei häuslicher Pflege.
§ 45b ansehenBis zu 40 % nicht genutzter Pflegesachleistungen.
§ 45a ansehenVertretung bei Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen.
§ 39 ansehenPersönliche Unterstützung als Selbstzahler.
Privat ansehenÖffnen Sie den Abrechnungsweg, zu dem Sie mehr erfahren möchten. Alle wichtigen Voraussetzungen und Hinweise bleiben jederzeit verfügbar.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich. Dieser kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie die Leistungen von wellcare eingesetzt werden.
Nicht verbrauchte Beträge werden innerhalb des Kalenderjahres in die Folgemonate übertragen. Verbleibendes Guthaben aus dem Vorjahr kann grundsätzlich noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden.
Je nach vereinbartem Abrechnungsweg sind Kostenerstattung oder eine Direktabrechnung über wellcare möglich.
Für eine Direktabrechnung ist eine gesonderte Abtretungserklärung erforderlich. Ob und in welcher Höhe Leistungen übernommen werden, richtet sich nach dem individuellen Anspruch und der Prüfung durch den jeweiligen Kostenträger.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 % des monatlichen Höchstbetrags der ambulanten Pflegesachleistung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen, soweit dieser Betrag im jeweiligen Monat nicht bereits für ambulante Pflegesachleistungen verwendet wurde.
Die Werte ergeben sich aus den aktuell geltenden monatlichen Pflegesachleistungsbeträgen von 796 €, 1.497 €, 1.859 € beziehungsweise 2.299 €.
Der Umwandlungsanspruch ist kein zusätzliches festes Monatsbudget. Er greift auf einen Teil des ansonsten für ambulante Pflegesachleistungen vorgesehenen Betrags zurück.
Nicht genutzte Umwandlungsbeträge werden nicht angespart. Die Nutzung wird für jeden Kalendermonat gesondert betrachtet. § 45a Abs. 4 und der Entlastungsbetrag nach § 45b können grundsätzlich unabhängig voneinander genutzt werden.
Wichtig: Die Inanspruchnahme des Umwandlungsanspruchs gilt im Rahmen der Kombinationsleistung als Nutzung von Pflegesachleistungen und kann deshalb die Höhe eines anteiligen Pflegegeldes beeinflussen.
Ist eine private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, kann bei Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Stundenweise Verhinderung: Ist die private Pflegeperson an einem Tag weniger als 8 Stunden verhindert, wird dieser Tag nicht auf die Höchstdauer von 8 Wochen angerechnet. Maßgeblich ist die Dauer der Verhinderung der Pflegeperson – nicht die Einsatzdauer von wellcare. Das Pflegegeld wird in diesem Fall nicht gekürzt.
Der gemeinsame Jahresbetrag ist kein zusätzliches ausschließlich für wellcare bestimmtes Budget. Bereits für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege verwendete Leistungen vermindern den noch verfügbaren Betrag.
Für die Abrechnung über wellcare kann – sofern die Voraussetzungen vorliegen – eine gesonderte Abtretungserklärung vereinbart werden.
Welche Variante passend ist, hängt vom jeweiligen Leistungsanspruch und Kostenträger ab.
Sie erhalten eine Rechnung von wellcare und begleichen diese zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Kostenträger zur Erstattung ein.
Mit einer gesonderten Abtretungserklärung kann wellcare – soweit dies für den jeweiligen Anspruch und Kostenträger möglich ist – unmittelbar mit dem Kostenträger abrechnen.
Wichtig: Eine Direktabrechnung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Kosten übernommen werden. Entscheidend sind der individuelle Leistungsanspruch, das verfügbare Budget und die Prüfung durch den jeweiligen Kostenträger.
Unterstützung ist auch ohne Pflegegrad möglich. Versicherungs- und Beihilfewege können individuell unterschiedlich sein.
Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen privat in Anspruch nehmen.
Eine private Abrechnung kann beispielsweise sinnvoll sein:
Bei privat Pflegeversicherten oder beihilfeberechtigten Personen können sich Abrechnungs- und Erstattungswege von denen der gesetzlichen Pflegeversicherung unterscheiden.
Welche Unterlagen benötigt werden und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungs- und Beihilfestatus. Beim Umwandlungsanspruch sieht § 45a Abs. 4 bei Beihilfeberechtigten eine anteilige Erstattung durch die zuständige Beihilfefestsetzungsstelle vor.
wellcare kann die erforderliche Kommunikation und Unterlagenübermittlung im vereinbarten Umfang unterstützen. Eine bestimmte oder vollständige Kostenübernahme können wir nicht zusagen.
Reicht ein vorhandenes Pflegekassenbudget nicht für den gewünschten Leistungsumfang aus, kann der darüber hinausgehende Teil nach vorheriger Vereinbarung privat abgerechnet werden. So lassen sich Pflegekassenleistungen und private Leistungen transparent kombinieren.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick. Öffnen Sie einfach die Frage, die Sie gerade beschäftigt.
Wir erklären Ihnen verständlich unsere Leistungen, Preise und grundsätzlich möglichen Abrechnungswege und sagen Ihnen, welche Unterlagen für die Zusammenarbeit mit wellcare benötigt werden.