Abrechnung über die Pflegekasse (§ 45a SGB XI)
Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie automatisch Anspruch auf die monatliche Entlastungsleistung in Höhe von 131 €. Diese können Sie für unsere Leistungen nutzen – ohne zusätzliche Kosten für Sie!
So profitieren Sie von der Entlastungsleistung:
- Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad
- Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie zahlen nichts vor
- Sie können den Betrag flexibel für unsere Leistungen nutzen
- Nicht genutztes Geld verfällt nicht, sondern lässt sich ansparen
Monatlicher Betrag
131 €
Jeden Monat für Sie verfügbar
Alle Pflegegrade
1–5
Jeder Pflegegrad ist berechtigt
Ansparen möglich
1.572 €
Über 12 Monate ansparen*
*Übertragung ins Folgejahr bis Ende Juni möglich
Keine Vorkasse
0 €
Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse
💡 Sie sind unsicher, ob und wie Sie die Entlastungsleistung nutzen können? Kein Problem – wir beraten Sie gerne kostenlos und helfen bei allen Fragen rund um die Abrechnung!
Private Leistungen für Selbstzahler
Unabhängig von einem Pflegegrad bieten wir unsere Leistungen auch privat für Selbstzahler an – mit flexibler Gestaltung nach Ihren Wünschen.
Geeignet für:
- Menschen ohne Pflegegrad, die Unterstützung im Alltag benötigen
- Angehörige, die zusätzliche Hilfe über die Pflegekasse hinaus wünschen
- Flexible oder kurzfristige Einsätze nach individuellem Bedarf
- Spontane Begleitung bei besonderen Anlässen
Transparente Abrechnung: Die Kosten werden fair auf Stundenbasis berechnet. In einem persönlichen Gespräch erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Häufig gestellte Fragen
Entstehen mir durch die Beratung Kosten?
Nein. Die Beratung ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie sich nach dem Gespräch bewusst für eine Zusammenarbeit entscheiden.
Wie beantrage ich die Entlastungsleistung?
Die Entlastungsleistung steht Ihnen automatisch zu, sobald ein Pflegegrad vorliegt. Sie müssen diese nicht extra beantragen. Kontaktieren Sie einfach Ihre Pflegekasse oder sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne bei allen Formalitäten!
Wird die Entlastungsleistung mit meiner Rente verrechnet?
Nein! Die Entlastungsleistung ist eine zusätzliche Leistung der Pflegekasse und hat keinen Einfluss auf Ihre Rente oder andere Sozialleistungen.
Was passiert, wenn ich den Betrag in einem Monat nicht nutze?
Nicht genutzte Beträge können Sie ansparen und in den folgenden Monaten verwenden. Sie können bis zu 1.572 € über ein Jahr ansparen, und der angesparte Betrag kann sogar ins nächste Jahr übertragen und bis Ende Juni genutzt werden!
Kann ich auch ohne Pflegegrad Ihre Dienste nutzen?
Ja, absolut! Wir bieten unsere Leistungen auch privat für Selbstzahler an – unabhängig von einem Pflegegrad. Sprechen Sie uns einfach an für ein individuelles Angebot.
Wie flexibel kann ich Termine vereinbaren?
Sehr flexibel! Wir richten uns nach Ihren Bedürfnissen – ob regelmäßige Termine, spontane Begleitung oder kurzfristige Unterstützung. Rufen Sie uns einfach an und wir finden gemeinsam die beste Lösung.