Kosten & Abrechnung

Transparente Kosten.Verständlich erklärt.

Klare Stundensätze, nachvollziehbare Abrechnungswege und persönliche Unterstützung bei der Frage, welche Finanzierung grundsätzlich zu Ihrer Situation passt.

Fahrtkosten inklusive Abrechnung vorab geklärt Erstgespräch kostenfrei
Persönliches Beratungsgespräch zu Kosten und Abrechnung
Von Anfang an klar vereinbart.Leistungen, Umfang und Abrechnungsweg werden vor Beginn transparent festgehalten.
Unsere Stundensätze

Klare Preise auf einen Blick.

Keine versteckten Fahrtkosten: Der passende Abrechnungsweg wird vor Leistungsbeginn gemeinsam geklärt und schriftlich vereinbart.

§ 45b SGB XI
39,50 € / Std.
Entlastungsbetrag
§ 45a Abs. 4 SGB XI
39,50 € / Std.
Umwandlungsanspruch
§ 39 SGB XI
40,00 € / Std.
Verhinderungspflege
Privat / Selbstzahler
39,50 € / Std.
Auch ohne Pflegegrad
Fahrtkosten inklusiveWelche Leistungen und welcher Abrechnungsweg gewählt werden, halten wir transparent in Ihrer individuellen Leistungs- und Preisvereinbarung fest.
Schnelle Orientierung

Welcher Weg könnte passen?

Wählen Sie die Aussage, die Ihrer Situation am nächsten kommt. Die genauen Voraussetzungen erläutern wir Ihnen anschließend persönlich.

Im Detail

Finanzierung verständlich erklärt.

Öffnen Sie den Abrechnungsweg, zu dem Sie mehr erfahren möchten. Alle wichtigen Voraussetzungen und Hinweise bleiben jederzeit verfügbar.

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XIPflegegrade 1–5 · bis zu 131 € monatlich39,50 € / Std.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich. Dieser kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie die Leistungen von wellcare eingesetzt werden.

Entlastungsbetrag
131 €
monatlich verfügbar
Pflegegrade
1–5
bei häuslicher Pflege
wellcare-Stundensatz
39,50 €
Fahrtkosten inklusive
Übertrag aus dem Vorjahr
30. Juni
Nutzung grundsätzlich bis zu diesem Datum

Nicht verbrauchte Beträge werden innerhalb des Kalenderjahres in die Folgemonate übertragen. Verbleibendes Guthaben aus dem Vorjahr kann grundsätzlich noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Je nach vereinbartem Abrechnungsweg sind Kostenerstattung oder eine Direktabrechnung über wellcare möglich.

Für eine Direktabrechnung ist eine gesonderte Abtretungserklärung erforderlich. Ob und in welcher Höhe Leistungen übernommen werden, richtet sich nach dem individuellen Anspruch und der Prüfung durch den jeweiligen Kostenträger.

Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XIAb Pflegegrad 2 · bis zu 40 % monatlich39,50 € / Std.

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 % des monatlichen Höchstbetrags der ambulanten Pflegesachleistung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen, soweit dieser Betrag im jeweiligen Monat nicht bereits für ambulante Pflegesachleistungen verwendet wurde.

Monatlich maximal umwandelbar

Pflegegrad 2
318,40 €
Pflegegrad 3
598,80 €
Pflegegrad 4
743,60 €
Pflegegrad 5
919,60 €

Die Werte ergeben sich aus den aktuell geltenden monatlichen Pflegesachleistungsbeträgen von 796 €, 1.497 €, 1.859 € beziehungsweise 2.299 €.

Der Umwandlungsanspruch ist kein zusätzliches festes Monatsbudget. Er greift auf einen Teil des ansonsten für ambulante Pflegesachleistungen vorgesehenen Betrags zurück.

Nicht genutzte Umwandlungsbeträge werden nicht angespart. Die Nutzung wird für jeden Kalendermonat gesondert betrachtet. § 45a Abs. 4 und der Entlastungsbetrag nach § 45b können grundsätzlich unabhängig voneinander genutzt werden.

Wichtig: Die Inanspruchnahme des Umwandlungsanspruchs gilt im Rahmen der Kombinationsleistung als Nutzung von Pflegesachleistungen und kann deshalb die Höhe eines anteiligen Pflegegeldes beeinflussen.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XIAb Pflegegrad 2 · tageweise bis zu 8 Wochen jährlich40,00 € / Std.

Ist eine private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, kann bei Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Anspruch ab
Pflegegrad 2
bei Verhinderung der privaten Pflegeperson
wellcare-Stundensatz
40,00 €
Fahrtkosten inklusive
Gemeinsamer Jahresbetrag
bis 3.539 €
für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen
Höchstdauer
bis 8 Wochen
bei tageweiser Verhinderung

Stundenweise Verhinderung: Ist die private Pflegeperson an einem Tag weniger als 8 Stunden verhindert, wird dieser Tag nicht auf die Höchstdauer von 8 Wochen angerechnet. Maßgeblich ist die Dauer der Verhinderung der Pflegeperson – nicht die Einsatzdauer von wellcare. Das Pflegegeld wird in diesem Fall nicht gekürzt.

Der gemeinsame Jahresbetrag ist kein zusätzliches ausschließlich für wellcare bestimmtes Budget. Bereits für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege verwendete Leistungen vermindern den noch verfügbaren Betrag.

Für die Abrechnung über wellcare kann – sofern die Voraussetzungen vorliegen – eine gesonderte Abtretungserklärung vereinbart werden.

Zwei mögliche Wege

So kann die Abrechnung erfolgen.

Welche Variante passend ist, hängt vom jeweiligen Leistungsanspruch und Kostenträger ab.

Kostenerstattung

Sie erhalten eine Rechnung von wellcare und begleichen diese zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Kostenträger zur Erstattung ein.

Direktabrechnung

Mit einer gesonderten Abtretungserklärung kann wellcare – soweit dies für den jeweiligen Anspruch und Kostenträger möglich ist – unmittelbar mit dem Kostenträger abrechnen.

Wichtig: Eine Direktabrechnung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Kosten übernommen werden. Entscheidend sind der individuelle Leistungsanspruch, das verfügbare Budget und die Prüfung durch den jeweiligen Kostenträger.

Auch privat möglich

Privat, Beihilfe & mögliche Eigenanteile.

Unterstützung ist auch ohne Pflegegrad möglich. Versicherungs- und Beihilfewege können individuell unterschiedlich sein.

Privat / Selbstzahler

Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen privat in Anspruch nehmen.

Stundensatz inklusive Fahrtkosten: 39,50 € / Std.

Eine private Abrechnung kann beispielsweise sinnvoll sein:

  • wenn noch kein Pflegegrad besteht,
  • wenn zusätzliche Unterstützung über ein verfügbares Pflegekassenbudget hinaus gewünscht wird,
  • oder wenn Leistungen vollständig privat vereinbart werden sollen.

Privatversicherung und Beihilfe

Individuelle Abrechnungswege

Bei privat Pflegeversicherten oder beihilfeberechtigten Personen können sich Abrechnungs- und Erstattungswege von denen der gesetzlichen Pflegeversicherung unterscheiden.

Prüfung und erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen benötigt werden und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungs- und Beihilfestatus. Beim Umwandlungsanspruch sieht § 45a Abs. 4 bei Beihilfeberechtigten eine anteilige Erstattung durch die zuständige Beihilfefestsetzungsstelle vor.

Unterstützung durch wellcare

wellcare kann die erforderliche Kommunikation und Unterlagenübermittlung im vereinbarten Umfang unterstützen. Eine bestimmte oder vollständige Kostenübernahme können wir nicht zusagen.

Wenn das Budget nicht ausreicht

Reicht ein vorhandenes Pflegekassenbudget nicht für den gewünschten Leistungsumfang aus, kann der darüber hinausgehende Teil nach vorheriger Vereinbarung privat abgerechnet werden. So lassen sich Pflegekassenleistungen und private Leistungen transparent kombinieren.

Individuelle Unterstützung – klare Preise

Art, Umfang und Abrechnung der vereinbarten Leistungen werden vor Beginn in Ihrer individuellen Leistungs- und Preisvereinbarung festgehalten.

Vorher klar vereinbart
Gut zu wissen

Häufige Fragen zu Kosten & Abrechnung.

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick. Öffnen Sie einfach die Frage, die Sie gerade beschäftigt.

Ist das Erstgespräch kostenpflichtig?
Nein. Das erste Gespräch zu unseren Leistungen und den grundsätzlich möglichen Abrechnungswegen ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Wie kann ich den Entlastungsbetrag nach § 45b nutzen?
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 können bei häuslicher Pflege bis zu 131 € monatlich für geeignete Leistungen einsetzen. Für die Abrechnung beziehungsweise Erstattung müssen die Voraussetzungen des jeweiligen Kostenträgers erfüllt und die erforderlichen Nachweise vorgelegt werden.
Kann ich nicht genutzten Entlastungsbetrag ansparen?
Ja. Nicht verbrauchte Beträge werden zunächst in die folgenden Monate übertragen. Restguthaben aus einem Kalenderjahr kann grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Kann ich § 45b und § 45a Abs. 4 gleichzeitig nutzen?
Grundsätzlich ja. Der Entlastungsbetrag nach § 45b und der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 bestehen unabhängig voneinander. Für beide müssen jedoch die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sein.
Kann wellcare direkt mit meiner Pflegekasse abrechnen?
Je nach Leistungsart und Kostenträger kann eine Direktabrechnung möglich sein. Hierfür wird eine gesonderte Abtretungserklärung vereinbart. Eine Abtretung ersetzt jedoch nicht die Prüfung durch die Pflegekasse und ist keine Garantie dafür, dass sämtliche Kosten übernommen werden.
Was passiert, wenn die Pflegekasse nicht alle Kosten übernimmt?
Kosten, die nicht durch den jeweiligen Kostenträger gedeckt sind, können nur im Rahmen der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung privat abgerechnet werden. Wir erläutern Ihnen vorab transparent, welcher Abrechnungsweg vorgesehen ist.
Kann ich wellcare auch ohne Pflegegrad nutzen?
Ja. Unsere Leistungen können auch vollständig privat in Anspruch genommen werden. Der Stundensatz beträgt 39,50 € inklusive Fahrtkosten.
Wie flexibel können Termine vereinbart werden?
Termine stimmen wir individuell mit Ihnen ab. Regelmäßige sowie flexibel vereinbarte Einsätze sind nach Verfügbarkeit und gemeinsamer Terminabsprache möglich.
Persönlich statt kompliziert

Welche Abrechnung passt zu Ihrer Situation?

Wir erklären Ihnen verständlich unsere Leistungen, Preise und grundsätzlich möglichen Abrechnungswege und sagen Ihnen, welche Unterlagen für die Zusammenarbeit mit wellcare benötigt werden.